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Häufig gestellte Fragen

Wer gilt in Deutschland als Flüchtling?
Nach der Genfer Flüchtlingskonvention gilt als Flüchtling eine Person, die „vor Verfolgung wegen ihrer Ethnie, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt.“ Sofern seine Fluchtgründe im Zielstaat auf Grund nationaler oder supranationaler Regelungen als relevant erachtet werden (asylerhebliche Fluchtgründe) und er die Gründe und gegebenenfalls Umstände seiner Flucht in einem entsprechenden Verfahren ausreichend darlegen kann, kann daraus ein Recht auf Schutz und Aufenthalt (Asylrecht im weiteren Sinne) entstehen. Abweichend vom allgemeinen Begriff bezeichnet man deshalb in der Rechtssprache einen flüchtenden Menschen, der in einem anderen Land einen Asylantrag gestellt hat, als Asylbewerber. Daher sind in rechtlichen Fragen die Begriffe zu trennen: Ein Flüchtling im allgemeinen Sinn (ein Mensch, der sich auf der Flucht befindet) ist zu unterscheiden vom Asylantragstellenden und vom (anerkannten) Flüchtling oder Asylberechtigten im Sinne des Aufenthaltsrechtes.

Wann ziehen die Geflüchteten und Asylbewerber nach Sülz?
Die Unterkunft ist Anfang März 2016 von einem besonders schutzbedürftigen Personenkreis bezogen worden. Es handelt sich um alleinreisende Frauen und alleinerziehende Frauen mit Kindern. Zum 15.8.2020 wurde die städtische Unterkunft aufgelöst, die Bewohnerinnen sind in andere Unterkünfte umgezogen.

Wie kann ich mich persönlich engagieren?
Die Willkommensinitiative ist offen für alle, die mitmachen wollen. Ein Einstieg ist jederzeit möglich. Es geht darum, eigene Ideen einzubringen und andere zu finden, mit denen sie sich verwirklichen lassen.

Welche Angebote für die Geflüchteten gibt es?
Mitglieder verschiedener Arbeitsgruppen werden die Geflüchteten unterstützen. Man kann sich einer bestehenden Gruppe anschließen und diese verstärken. Es kann sein, dass man schnell etwas tun kann, weil es eine Anfrage gibt, die genau die Fähigkeiten erfordert, die man zur Verfügung stellen kann. Oder dass es eine Zeit dauert, bis man das Richtige gefunden hat.

Nimmt die Initiative Geldspenden entgegen?
Wir freuen uns, wenn Sie unsere Willkommensinitiative mit einer finanziellen Spende unterstützen. Unser Spendenkonto:
Evangelische Kirchengemeinde Köln-Klettenberg
IBAN: DE 78 3705 0198 0002 0020 61
BIC-SWIFT: COLSDE33
Sparkasse KölnBonn
Bitte Verwendungszweck „hallo in sülz“ verwenden!

Nimmt die Initiative Sachspenden entgegen?
Zur Zeit nehmen wir noch keine Sachspenden entgegen. Aber es gibt viele Stellen, die sich über Ihre Sachspenden freuen. Wirsind.koeln pflegt eine Übersicht mit dem aktuellen Bedarf verschiedener Einrichtungen. Sollte sich an der Regelung zu Sachspenden etwas ändern, werden wir Sie auf dieser Webseite informieren.

Gibt es Kooperationen mit anderen Willkommensinitiativen?
Vertreter der Kölner Willkommensinitiativen – Ehren- und Hauptamtliche sowie weitere Interessierte – initiierten bereits im September 2014 Vernetzungen wie das Forum für Willkommenskultur, den AK Politik der Willkommensinitiativen, die Vernetzungsplattform www.wiku-koeln.de. Ziel des Netzwerks ist es, eine nachhaltige Struktur zur Willkommenskultur in der Stadt zu schaffen, sich auszutauschen und sich gegenseitig und in Kooperation mit den hauptamtlichen Beratungsstellen zu unterstützen.

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