Wohnungssuche – Leitfaden

Wenn man Arbeitslosengeld II bezieht, kann man beim Jobcenter den Antrag stellen, dass die Kosten für die Wohnung übernommen werden. Für die Zusage müssen die folgenden Schritte gegangen und Bedingungen erfüllt sein. Alle Angaben und Links sind nach bestem Wissen gemacht, aber natürlich ohne Gewähr und Rechtsverbindlichkeit – siehe Disclaimer.

Im Folgenden ein Überblick
(siehe auch die Wohnungssuche_PPT_07-12-2017 mit den neuen Preisgrenzen nach 1.12.2017
und danach sind die Schritte im Einzelnen dargestellt, zu denen man auch direkt „springen“ kann:

  1. Bedarfsgemeinschaft beim Jobcenter feststellen lassen
    Wenn die Personen (z.B. Familie) eine gemeinsame BG-Nummer haben, können sie auch eine gemeinsame Wohnung suchen
  2. Preisgrenzen für die Kostenübernahme beachten (siehe Tabelle – NEU ab 1.12.2017! )
    Faustregel: etwa 11-12 Euro pro Quadratmeter mit allen Nebenkosten
  3. Vor der Wohnungssuche beantragen, weil dies oft von Vermietern gefragt wird:
    – „Schufa“ = Auskunft über Schulden und Kreditwürdigkeit
    – „WBS“ = Wohnberechtigungsschein
  4. Wohnung finden (Preisgrenzen und Ortsgebundenheit beachten!)
    -> im Internet / bei Wohnungsbaugenossenschaften (WBS erforderlich) / beim Auszugsmanagement / in Zeitungen / über Mundpropaganda und „Beziehungen“ / mit Glück…
    Endlich: Eine Wohnung ist gefunden! Aber vor der Unterschrift unter den Mietvertrag muss erst die Kostenübernahme der Miete und der Kaution zugesichert sein! Der Vermieter muss daher zuerst das Mietangebot und die Vermieterbescheinigung ausfüllen.
  5. Übernahme der Mietkosten durch das Jobcenter des *neuen* Wohnbezirks:
    Antrag auf Übernahme beim zuständigen Jobcenter stellen, dazu das Mietangebot vorlegen,
    das der Vermieter ausfüllt und unterschreibt
  6. Übernahme der Kaution (= „Leistung für Wohnungsbeschaffung“)
    zentral durch das „Amt für Soziales…“, Ottmar-Pohl-Platz

    Informationen, Antrag, Vermieterbescheinigung
  7. Unterschreiben des Mietvertrags: erst nachdem die Übernahme der Mietkosten vom Jobcenter (s. 5.) und der Kaution vom „Amt für Soziales und Senioren“ (s. 6.) zugesagt sind.
    Eine Kopie des Mietvertrages beim Jobcenter abgeben, damit die Mietzahlung veranlasst wird. Dabei direkt den Antrag für Erstausstattung abgeben!
  8. Kosten für Erstausstattung (Möblierung, Renovierung, etc.)
    Formloser Antrag beim zuständigen Jobcenter, in dem man den Bedarf beschreibt. Nach der Einzelfallprüfung des Jobcenters werden pauschalen Kosten  pro benötigtem Möbelstück und abhängig von der Personenzahl genehmigt. Für die Haushaltsgeräte gibt es Gutscheine für Lieferung von Firma Scholz & Partner.
  9. Nach dem Umzug:
    Ummeldung im Bürgeramt der neuen Wohnung: Wohnungsgeberbescheinigung, Anmeldeformular und Mietvertrag mitbringen
    – Strom anmelden (siehe WDR-Film), evt. auch Gas anmelden
    – Stromspar-Check
    – Mitteilung der neuen Adresse bei allen Institutionen (z.B. Jobcenter, BAMF, Krankenkasse, Bank, Familienkasse, Schule, Ärzte etc.)
    – Rundfunkgebühr anmelden und Antrag auf Befreiung stellen
    – Haftpflicht- und Hausratversicherung u.v.m.

Ehrenamtlich Begleitende sollten eine Vollmacht haben, um Auskünfte (auch telefonisch) zu bekommen.

Nach diesem Überblick nun die Punkte im Einzelnen

Andere Wegweiser bei Wohnungssuche
von der Kölner Syrienhilfe, Flüchtlingspaten-Info, Merkblatt Jobcenter,
Berlin („13 Schritte“ in Arabisch, Englisch, Deutsch – als PDF)

  1. Bedarfsgemeinschaft aller Personen, die gemeinsam eine Wohnung suchen:

    Antrag auf Feststellung der Bedarfsgemeinschaft (u.a. mit Vorlage der Heirats- und Geburtsurkunden der Familie u.a.) wird bei der Anmeldung im Jobcenter gestellt und die Familie dann unter einer BG-Nummer geführt.

    Bei Familienzusammenführungen geschieht die Feststellung der Bedarfsgemeinschaft bereits beim Antrag auf Arbeitslosengeld II für die nachgezogenen Familienmitglieder. Sie haben automatisch denselben Status wie das Familienmitglied, zu dem sie nachgezogen sind. Voraussetzung: Unterkunft mit Meldeadresse, Antrag auf Aufenthaltserlaubnis muss gestellt sein.

  1. Preisgrenzen für die Kostenübernahme beachten (siehe Tabelle)

    Faustregel: Warmmiete etwa 11 -12 Euro pro Quadratmeter mit Nebenkosten und Heizung
    Infos: Merkblatt des Jobcenters zum Wohnungswechsel:

Seit 1.12.2017 neue Preisgrenzen für Köln (10 % höher als im Vorjahr):
Dabei darf die Wohnung für die 1. Person maximal 50 qm, für jede weitere +15 qm groß sein. Für die Wohnung von einer solchen Größe wird zahlt das Jobcenter einen maximalen Preis, inklusive Nebenkosten (NK). Zusätzlich können für Heizung bis zu 1,30 €/qm, für Warmwasserkosten i. d. R. bis zu 0,30 €/qm übernommen werden.

Die folgende Tabelle zeigt die maximale Kostenübernahme (neu ab 1.1.2017):

Personen Maximale
Quadratmeter
Maximaler
Preis mit NK
Maximaler Preis mit NK + Heizung
      1 Person 50 qm 574 Euro 639,00 Euro
2 Personen 65 qm 696 Euro 780,50 Euro
3 Personen 80 qm 828 Euro 932,00 Euro
4 Personen 95 qm 967 Euro 1090,50 Euro
5 Personen 110 qm 1104 Euro 1247,00 Euro
6 Personen 125 qm 1243 Euro 1405,50 Euro
Jede weitere + 15 qm + 139 Euro + 1,30 Euro pro qm

Erläuterungen

Für 3 Personen heißt das z.B., dass sie eine Wohnung für maximal 80 qm bezahlt bekommen, die maximal 828 Euro inklusive der Nebenkosten, 932 Euro mit NK und Heizung teuer sein darf + 24 Euro für Warmwasser. Ist die Wohnung kleiner, ist auch der Höchstpreis kleiner. D.h. eine 70 qm Wohnung für 3 Personen dürfte auch nur 724 Euro + 91 Euro Heizung + 21 Euro Warmwasser teuer sein. In der Realität gibt es angesichts der schwierigen Wohnungslage Ermessensspielräume – man sollte mit dem/der Sachbearbeiter/in darüber sprechen.

Problematisch kann es sein, wenn die Wohnung kleiner ist, aber den Maximalpreis kostet oder wenn die Wohnung viel kleiner ist, als pro Person vorgesehen. Aber angesichts der heutigen Wohnungsnot kann man Glück haben, und man kommt sie trotzdem genehmigt. Wie gesagt: Es gibt Genehmigungsspielräume…

3. Schufa und WBS vor der Wohnungssuche beantragen,

a) Schufa-Auskunft (kostenlos 1x im Jahr) -> PDF

Auskunft über Schulden, Rückzahlungsverhalten, Kreditrelevante Informationen: www.schufa.de / Antrag in mehreren Sprachen
Bestellung Online unter https://www.meineschufa.de

Achtung: es gibt verschiedene Schufa-Auskünfte!

  • 1x im Jahr kostenlos (per Post): sehr versteckte Anleitung, keine Kontoangaben machen!
    Antrag auf deutsch mit Kopie des Ausweises und Meldebestätigung per Post schicken an
    SCHUFA Holding AG, Postfach 10 25 66, 44725 Bochum

  • einmalige Auskunft für 29,95 Euro (z.B. für Vermieter),
  • Schufa-kompakt für 3,95 Euro monatlich (!) mit 1 Jahr Laufzeit, wenn man die kostenlose 30tägige Testzeit nicht kündigt (= 47,40 Euro/Jahr)
  • Angebot „Bonitätscheck“ bei Immobilienscout24 für 29,95 Euro

b) WBS – Wohnberechtigungsschein für öffentlich geförderte Wohnungen

= Nachweis für Personen mit geringem Einkommen, dass sie in öffentlich geförderten (= preiswerteren) Wohnungen leben dürfen: Informationen der Stadt Köln / Infoblatt WBS

Wo: Kalk-Karree: Abteilung „Wohnberechtigung und Wohnungsvermittlung
Ottmar-Pohl-Platz 1, 51103 Köln

Geflüchtete mit Fiktionsbescheinigung und Aufenthaltstitel (1 oder 3 Jahre) können einen WBS beantragen – BÜMA oder Aufenthaltsgestattung reichen dazu nicht aus, mit Duldungsstatus ist es „Verhandlungssache“. Bei Familienzusammenführungen muss die Familie sich schon in Deutschland befinden, da die Unterschrift beider Eheleute erforderlich ist.

Benötigte Unterlagen:

  • Antrag WBS
  • Meldebescheinigung von allen Familienmitgliedern
  • Aufenthaltsgenehmigung von allen Familienmitgliedern
  • Einkommensnachweis = Bescheid über AlgII vom Jobcenter


Gebühr von 7,50 Euro (auch bei Ablehnung)

4. Wohnung finden (Preisgrenzen und Ortsgebundenheit beachten!)

-> Internet: Wohnungsportale wie
www.immobilienscout24.de / www.immowelt.de / www.immopool.de / www.kalaydo.de / www.provisionsfrei-zu-vermieten.de / www.wg-gesucht.de
siehe PDF „Wohnungsportale-im-Internet

-> Wohnungsbaugenossenschaften
= Wohnungsunternehmen, die öffentlich gefördert sind: Links und Adressen
Wohnungen, die öffentlich gefördert werden, werden nur an Menschen vermietet, die aufgrund ihres geringen Einkommens dazu berechtigt sind – das wird durch den WBS – WohnBerechtigungsSchein nachgewiesen, den man sich schon vorher besorgen sollte.

-> Auszugsmanagement
ist ein Projekt der Stadt Köln mit dem Caritasverband für die Stadt Köln e. V., dem Deutschen Roten Kreuz Kreisverband Köln e. V. und dem Kölner Flüchtlingsrat e. V.  (Flyer mit Adressen) Es soll die Wohnungssuche unterstützen und v.a. Vermieter finden, die an Flüchtlinge vermieten. Um als Flüchtlingsfamilie auf die Warteliste der Auszugsmanagement-Stellen zu kommen, muss man die Sozialarbeiter der städtischen Unterkünfte ansprechen. Nur Flüchtlinge, bei denen spezielle Kriterien erfüllt sind (z.B. besondere Schutzbedürftigkeit, Bleiberechtsperspektive, positive Sozialprognose, Dauer des Aufenthalts) kommen auf die Warteliste des Auszugsmanagement.
Stand August 2017: Keine neuen Aufnahmen von Wohnungssuchenden auf die Warteliste! Das Projekt „Auszugsmanagement“ war bisher bis Ende 2017 befristet, der Ratsbeschluss über eine Verlängerung steht noch aus.

-> Zeitungen:
z.B. Wochenendausgaben von Kölner Stadtanzeiger und Kölnische Rundschau

-> Flüchtlinge privat aufnehmen
Wer in Köln Wohnraum anbieten möchte, wird vom Projekt Auszugsmanagement ausführlich und kostenfrei beraten. Man kann die Wohnung online anbieten – und das Auszugsmanagement vermittelt sie dann an Familien und Einzelpersonen, die anhand spezifischer Kriterien ausgewählt wurden, wie beispielweise besondere Schutzbedürftigkeit, Bleiberechtsperspektive, positive Sozialprognose, Dauer des Aufenthalts. Nach der Vermittlung begleitet das Auszugsmanagement den Umzug mit allen notwendigen Behördengängen und steht noch drei Monate als Ansprechpartner zur Verfügung. Flyer mit Adressen

ProAsyl hat dazu in einem Infopapier eine Reihe von Fragen beantwortet, z.B. Kann ich einzelne Zimmer vermieten? Kann ich eine Wohnung kostenfrei zur Verfügung stellen?
Auch der SPIEGEL hat im Sept. 2015 Antworten auf 10 Fragen zusammengestellt.
Stiftung Warentest weist darauf hin, dass bei der Aufnahme von Geflüchteten als Untermieter der Vermieter gefragt werden muss: siehe vorletzter Punkt auf „Was freiwillige Helfer beachten müssen„.

-> Projekt „Wohnen für Hilfe, das in Köln für Studierende anerkannt ist, gilt natürlich auch für studierende Flüchtlinge (s. Anfrage 0584/2016 vom 14.1.2016).
Die Idee dieser Wohnpartnerschaften ist: Studierende erhalten Wohnraum und zahlen dafür keine Miete, sondern leisten dem Wohnraumanbieter vereinbarte Hilfen im Alltag. Pro Quadratmeter überlassenen Wohnraum leisten die Studierenden eine Stunde Hilfe im Monat. Die Nebenkosten, wie Strom, Heizung und Wasser, tragen die Studierenden. Wohnen für Hilfe ist eine Kooperation von dem Amt für Wohnungswesen der Stadt Köln und der Universität zu Köln in Zusammenarbeit mit der Seniorenvertretung der Stadt Köln.
Kontakt: Wohnen für Hilfe, Frangenheimstr. 4, 50931 Köln, Tel. (0221) 470-7933, wfh-hf(at)uni-koeln.de  http://www.wfh-koeln.de   Flyer „Wohnen für Hilfe“   PDF

-> über Mundpropaganda, soziale Kontakte und „Beziehungen“

Die Suche dauert oft lange, denn es gibt viel zu wenig Wohnungen in Köln. Doch schließlich:

Die Wohnung ist gefunden!
Yippieh!!! Dann muss der Vermieter zunächst das Mietangebot und die Vermieterbescheinigung ausfüllen und unterschreiben!
Denn vor der Unterschrift unter den Mietvertrag muss erst die Übernahme der Mietkosten durch das Jobcenter (s. 5.) und der Kaution durch das Sozialamt (s. 6.) zugesichert sein! Der Antrag wird bei dem Jobcenter gestellt, in dem die neue Wohnung liegt.

Wenn diese in einer anderen Stadt als die bisherige Wohnung liegt, muss das neue Jobcenter bereit sein, die Familie mit allen Leistungen zu übernehmen. Dies ist nur möglich, wenn die Aufenthaltszuweisung der Geflüchteten nicht auf eine Stadt beschränkt ist.  Die Wohnsitzregelung nach § 12a AufenthG  ist durch das Integrationsgesetz vom 6.8.2016 (Darstellung der Neuerungen: BAMF, ProAsyl, Flüchtlingsrat NRW, Flüchtlingshelfer.Info(Stand 12.4.2017)) neu geregelt. Dazu gibt es eine Arbeitshilfe vom Paritätischen (Stand 22.9.2016).

5. Übernahme der Mietkosten durch das Jobcenter des Bezirks der neuen Wohnung:

Antrag  beim Jobcenter stellen, dazu das Mietangebot vorlegen, das der Vermieter ausfüllt und unterschreibt. Nach der Bewilligung erhält man eine Zusage über den „Wohnungswechsel auf Wunsch des Leistungsempfängers innerhalb Kölns„. Darin wird die „leistungsrechtliche Notwendigkeit des Wohnungswechsels anerkannt“ und bescheinigt, dass „die laufenden Kosten der Unterkunft und Heizung eine angemessene Höhe“ haben und übernommen werden.

6. Übernahme der Kaution durch das „Amt für Soziales und Senioren“ in Kalk

Bevor der Mietvertrag unterschrieben werden kann, muss das Jobcenter zusagen, die Miete zu übernehmen (siehe 5.) und das „Amt für Soziales und Senioren – Fachstelle Wohnen“ die Kaution zu übernehmen. Kaution heißt im Amtsdeutsch „Leistung zur Wohnungsbeschaffung“ und muss auf dem Formblatt als „Antrag zur Wohnbeschaffungshilfe“ angekreuzt werden.

Beantragt wird die Übernahme der Kaution zentral für ganz Köln im Köln-Karrée, Ottmar-Pohl-Platz 1, 51103 Köln-Kalk. im 2. Obergeschoss, Zimmer 2 D 02, 03, 04, 05 (nach vorheriger Anmeldung am Infopoint im 2. OG.
Öffnungszeiten: Montag, Dienstag und Donnerstag 8-12 Uhr

Informationen gibt es auf der Webseite und in einem Infoblatt der Stadt Köln

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Pass / Fiktionsbescheinigung aller Haushaltsangehörigen
  • Antrag auf Kaution (=“Leistungen zur Wohnungsbeschaffung“)
  • Steuer-ID (= elfstellige Steueridentifikationsnummmer)
    – wenn nicht vorhanden: online beantragen, wird dann per Post zugeschickt
  • die Unterschriften des Antragstellers und Ehepartners/Partners
  • Vermieterbescheinigung
  • Bescheinigung des Jobcenters, dass die Wohnung notwendig ist und angemessene Mietkosten hat
  • Leistungsbescheid vom Jobcenter (Leistungen werden im Antrag gefragt)

7. Unterschreiben des Mietvertrags:

erst nachdem die Übernahme der Mietkosten und der Kaution vom Jobcenter bzw. dem Amt für Wohnungswesen zugesagt sind. Dann muss man eine Kopie des Mietvertrages beim Jobcenter abgeben, damit die Mietzahlung veranlasst wird. Dabei kann man direkt den Antrag für die Erstausstattung (siehe 8.) abgeben!

8. Kosten für Erstausstattung (Möblierung, Renovierung, etc.)

In einem formlosen Antrag (d.h. es gibt kein Formblatt, sondern man formuliert den Antrag selber) beschreibt man, was in der neuen Wohnung vorhanden ist und war man braucht und gibt ihm beim Jobcenter des neuen Wohnortes ab. Nach der Einzelfallprüfung werden pauschalen Kosten pro benötigtem Möbelstück und abhängig von der Personenzahl genehmigt. Für die Haushaltsgeräte gibt es Gutscheine für Lieferung von der Fa. Scholz & Partner in Porz.

9. Nach dem Einzug nicht vergessen:

  • Mitteilung der neuen Adresse an
    – BAMF (ganz wichtig!!! Zur Mitteilung von Adressänderungen hat sich jede/r bei der Erstregistrierung verpflichtet!)
    – Jobcenter
    – Krankenkasse
    – Bank
    – Schule(n) des Kindes / der Kinder
    – Familienkasse (Kindergeld)
    – Köln-Pass
    – ….
    -> Nachsendeantrag bei der Deutschen Post: Antrag, Informationen
    Dadurch werden alle Briefe an die neue Adresse weitergeleitet. Es kostet für
    Privatkunden bis 6 Monate: 19,90 €, bis 12 Monate: 26,90 €, bis 24 Monate: 34,90 €
  • Rundfunkbetrag und -Befreiung

    Rundfunkgebühr
    muss in der eigenen Wohnung angemeldet werden – in den städtischen Unterkünften geschieht dies automatisch.
    Bei AlgII kann man von der Zahlung befreit werden (auch rückwirkend bis 3 Jahre): FlyerInformationen
    Online-Antrag auf Befreiung/Ermäßigung

  • Verbraucherschutz für Flüchtlinge: Portale bei der Verbraucherzentrale NRW und Niedersachsen:   Tipps und Beratungen bei Abzocke, Rechte als (Neu-)Kunde, Verkaufsversuche von Vertretern, Vertragsfallen… Flüchtlinge sind als Verbraucher aufgrund sprachlicher Barrieren und Unkenntnis der hiesigen Rechtslage besonders gefährdet. Die Verbraucherzentralen haben spezielle Beratungen für Geflüchtete eingerichtet.